Externes Telefonsekretariat
Ein externer Telefonservice (auch virtuelles Sekretariat oder Anrufannahme-Dienst) nimmt Anrufe im Namen einer Kanzlei entgegen, ohne selbst Teil der Kanzlei zu sein. Die Mitarbeitenden arbeiten in Call-Centern, bedienen typischerweise mehrere Kunden parallel und folgen den Skripten und Vorgaben der jeweiligen Kanzlei.
Ein externes Telefonsekretariat nimmt Anrufe im Namen der Kanzlei entgegen, ohne Teil der Kanzlei zu sein. Die Bezeichnungen wechseln (virtuelles Sekretariat, Telefonservice, Anrufannahme-Dienst), das Modell ist dasselbe: Mitarbeitende in einem Call-Center melden sich mit dem Kanzleinamen, folgen einem hinterlegten Skript und leiten das Ergebnis per E-Mail, SMS oder Portal weiter.
Wie ein externer Telefonservice arbeitet
Die Kanzlei richtet eine Rufumleitung auf eine Nummer des Dienstleisters ein und hinterlegt ein Briefing: Begrüßungsformel, Öffnungszeiten, Namen der Anwälte, Rechtsgebiete, welche Anrufe durchgestellt werden dürfen und welche Informationen erfasst werden sollen.
Geht ein Anruf ein, sieht die Person im Call-Center das Kanzleiprofil auf dem Bildschirm und meldet sich entsprechend. Sie arbeitet das Skript ab und tippt mit. Danach geht die Notiz an die Kanzlei.
Entscheidend ist: dieselbe Person betreut in derselben Schicht mehrere Auftraggeber, oft aus völlig unterschiedlichen Branchen. Juristische Vertiefung ist in diesem Modell strukturell nicht vorgesehen. Was erfasst wird, steht im Skript, und was nicht im Skript steht, wird meist nicht erfragt.
Preismodelle und wo es teuer wird
Üblich ist eine Kombination aus Grundgebühr und variablem Anteil. Typische Größenordnungen am deutschen Markt:
- Grundgebühr: 200 bis 300 Euro im Monat für Bereitstellung und Skriptpflege
- Gesprächsminute: 1,50 bis 3,00 Euro
- Alternativ pro angenommenem Anruf: 1,50 bis 3,50 Euro
- Aufschläge für 24/7-Abdeckung, Wochenende und Feiertage
Die Rechnung kippt mit dem Volumen. 100 Anrufe zu je drei Minuten kosten bei 2,00 Euro pro Minute schon 600 Euro, zuzüglich Grundgebühr. Der Preis steigt genau dann, wenn es gut läuft, also wenn viele Erstanfragen eingehen.
Zum Vergleich: eine KI-Lösung liegt bei LexDial fix zwischen 69 und 329 Euro im Monat, im Premium-Tarif ohne Minutenlimit.
Datenschutz und Verschwiegenheit
Sobald ein Dritter Mandantengespräche entgegennimmt, wird er zur Hilfsperson im Sinne der anwaltlichen Verschwiegenheit. Das ist kein Formalismus, sondern strafbewehrt über § 203 StGB.
Die Kanzlei sollte deshalb prüfen: liegt ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO vor, sind alle eingesetzten Mitarbeitenden schriftlich zur Verschwiegenheit verpflichtet, wo stehen die Server, welche Subunternehmer sind eingebunden, wie lange werden Gesprächsnotizen gespeichert und wie werden sie gelöscht.
Besondere Vorsicht bei Anbietern, die Schichten ins Ausland vergeben oder mit wechselnden Freelancern arbeiten. Die Verschwiegenheitspflicht gilt dann trotzdem, nachweisen lässt sie sich aber deutlich schwerer.
Abgrenzung zum KI-Telefonassistenten
Beide Modelle nehmen Anrufe ab, wenn die Kanzlei es nicht kann. Sie unterscheiden sich in vier Punkten.
Fachtiefe. Der Telefonservice erfasst, was im Skript steht. Ein auf Kanzleien trainierter KI-Assistent stellt rechtsgebietsspezifische Rückfragen, bei einer Abmahnung andere als bei einer Mietminderung.
Kostenverlauf. Minutenpreise skalieren mit dem Erfolg. Eine Flatrate nicht.
Verfügbarkeit. Beide können 24/7, beim Telefonservice kostet das Aufschlag.
Datenwege. Beim Telefonservice sehen Menschen die Inhalte. Bei einer verschlüsselten KI-Lösung ist der Kreis der Zugriffsberechtigten technisch enger gezogen.
Gemeinsam haben beide eine Grenze: keiner von beiden vergibt Mandatstermine. Aufgenommen wird der Rückrufwunsch, entschieden wird in der Kanzlei.
Fünf Fragen vor der Beauftragung
Vor Vertragsschluss lohnen sich fünf Fragen, deren Antworten sich schriftlich geben lassen sollten.
- Wie viele Auftraggeber betreut eine Schicht parallel?
- Wird juristisch geschult, und wie wird das nachgewiesen?
- Wo sitzen die Mitarbeitenden, und werden Schichten ins Ausland vergeben?
- Wie lautet die Notfallregel, und wer entscheidet über eine Durchstellung?
- Was kostet ein Monat mit doppeltem Anrufaufkommen?
Die letzte Frage trennt die Angebote am deutlichsten. Wer nach Minuten abrechnet, kann sie nicht beantworten, ohne dass die Zahl unangenehm wird. Genau deshalb gehört sie vor den Vertragsschluss und nicht hinter den ersten guten Monat.
Kurz beantwortet
- Merken Mandanten, dass sie nicht in der Kanzlei anrufen?
- Bei guter Skriptpflege oft nicht sofort. Auffällig wird es, sobald Rückfragen kommen, die über das Skript hinausgehen, etwa zu Zuständigkeiten oder zum Stand einer Akte.
- Was kostet ein externes Telefonsekretariat im Monat?
- Meist 200 bis 300 Euro Grundgebühr plus 1,50 bis 3,00 Euro pro Gesprächsminute. Bei 100 Anrufen im Monat landen viele Kanzleien im mittleren dreistelligen Bereich.
- Brauche ich einen AVV mit dem Telefonservice?
- Ja. Ohne Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO ist die Weitergabe von Mandantendaten datenschutzrechtlich nicht zulässig. Seriöse Anbieter legen ihn unaufgefordert vor.
- Kann ich Telefonservice und KI kombinieren?
- Möglich, in der Praxis aber selten sinnvoll. Zwei parallele Erfassungswege erzeugen doppelte Notizen und uneinheitliche Datenqualität.
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Verwandte Begriffe
- AnwaltssekretariatEin Anwaltssekretariat ist die zentrale administrative Stelle einer Kanzlei, die Anrufe annimmt, Termine koordiniert, Akten verwaltet und die Schnittstelle zwischen Mandanten und Anwälten bildet. In kleinen Kanzleien oft eine Halbtagskraft, in größeren Sozietäten ein eigenes Team.
- TelefonsekretärinTelefonsekretärin ist eine ältere Bezeichnung für die Person, die in einer Kanzlei primär für die Anrufannahme zuständig ist. Heute wird die Rolle entweder von einer Sekretariatskraft im Mehraufgabenprofil übernommen, einem externen Telefonservice ausgelagert oder durch einen KI-Telefonassistenten ergänzt.
- KI-TelefonassistentEin KI-Telefonassistent ist eine Software, die eingehende Anrufe einer Anwaltskanzlei automatisch entgegennimmt, in natürlicher Sprache mit dem Anrufer kommuniziert und das Anliegen strukturiert dokumentiert. Im Gegensatz zu einem klassischen Anrufbeantworter führt er ein echtes Gespräch, erkennt Rechtsgebiete und Dringlichkeit und übergibt dem Kanzleiteam eine durchsuchbare Fallzusammenfassung.
- DSGVO in der AnwaltskanzleiDie Datenschutz-Grundverordnung verlangt von Kanzleien als Verantwortlichen, personenbezogene Mandantendaten rechtskonform zu verarbeiten: mit Rechtsgrundlage, Zweckbindung, Datenminimierung, transparenter Information der Betroffenen und technisch-organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen. Bei externen Dienstleistern wird zusätzlich ein Auftragsverarbeitungsvertrag erforderlich.
- § 203 StGB§ 203 StGB schützt das anwaltliche Berufsgeheimnis strafrechtlich. Verletzungen sind mit Freiheits- oder Geldstrafe bedroht. Für Telefonservices in Kanzleien heißt das: Wer Mandantengespräche annimmt oder verarbeitet, muss vertraglich zur Verschwiegenheit verpflichtet werden, und die technische Verarbeitung muss das Geheimnis schützen.
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